Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte hat nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) allgemein die Aufgabe, die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
Frau Englich
- Personalwesen
- stellv. Amtsleitung Hauptamt
- Gleichstellungsbeauftragte
Sprechzeiten:
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und 13:00 bis 18:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
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und 13:00 bis 16:00 Uhr
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Anschrift:
Verwaltungsstandort Schönwalde
Straße:
Hauptstraße 49
PLZ/Ort:
15910
Schönwald