Grundsteuerbescheide 2025
Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden 2025
Seit dem 01. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Damit erhalten ab diesem Jahr alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide, die auf Grundlage der im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt Königs Wusterhausen ermittelten neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbescheide basieren.
In den vergangenen Monaten haben alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Unterspreewald die neuen Hebesätze für die Realsteuern beschlossen. Die Hebesatzsatzungen Ihrer Gemeinden können Sie auf der Webseite unterspreewald.de einsehen.
Im nächsten Schritt werden nun ab März 2025 die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer durch das Steueramt des Amtes Unterspreewald versendet.
Folgende Hinweise möchten wir Ihnen hierzu geben:
- Der Grundsteuerbetrag wird sich bei jedem Steuerpflichtigen ändern.
- Die bestehenden Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit, sofern sie nicht widerrufen worden sind. Die Lastschriften werden unsererseits auf die neue Grundsteuer angepasst.
- Sie haben die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung mit dem mitgesendeten Formular zu erteilen.
- Sie haben die Möglichkeit, einen neuen Dauerauftrag bei Ihrer Bank anzulegen. Bei einem bestehenden Dauerauftrag bitten wir Sie, den Betrag an den neuen Grundsteuerbescheid abzuändern.
Eine dem Grundsteuerbescheid beigefügte Checkliste wird die o.g. Hinweise nochmals nennen.
Sollten Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten, bitten wir um Geduld. Gegebenenfalls sind Ihre Daten vom Finanzamt bei unserem Steueramt noch nicht übermittelt oder bearbeitet worden.
Welche Optionen haben Sie, wenn Sie mit dem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sind:
Die Gemeinden des Amtes Unterspreewald sind an die entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes gebunden.
Wenn Sie Einwände gegen den Grundsteuerwert und/oder Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes haben, sind diese ausschließlich beim Finanzamt Königs Wusterhausen als zuständige Behörde einzureichen. Das Steueramt des Amtes Unterspreewald hat hier keine Befugnisse und kann dabei auch nicht unterstützen. Eine Berichtigung kann allein nur durch das zuständige Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen / Grundstückseigentümers erfolgen.
Kontakt zum Finanzamt Königs Wusterhausen:
Finanzamt Königs Wusterhausen
Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen
Telefon (03375) 275-136, -138
Telefon (03375) 275-140, -167
Der zugesandte Grundsteuerbescheid behält bis zum Erlass eines geänderten Bescheides durch das Finanzamt seine Gültigkeit und somit sind die Zahlungen zu den jeweils ausgewiesenen Fälligkeiten zu leisten.
Wenn Sie feststellen, dass es Abweichungen zu den Grundsteuerbescheiden Ihrer Gemeinde und den Bescheiden vom Finanzamt (Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag) gibt, haben Sie die Möglichkeit beim Steueramt des Amtes Unterspreewald Widerspruch einzulegen. Zum Vergleich der Daten fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides bei.
Hinweis
Nach sieben Jahren muss erneut eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Der nächste Stichtag ist der 01.01.2029. Bitte bewahren Sie dazu Ihre bereits erhaltenen Unterlagen und Erklärungen auf.
Ihre Leitung der Kämmerei