Gemeinde Drahnsdorf
Die Gemeinde Drahnsdorf besteht aus den Orten Drahnsdorf, Krossen, Falkenhain und Schäcksdorf.
Drahnsdorf
Der Name Drahnsdorf geht auf die erste urkundliche Erwähnung als "Droynstorf" am 22. Februar 1364 zurück. Durch Beschluss des Wiener Kongresses von 1815 wurde die vormals sächsische Niederlausitz und mit ihr Drahnsdorf preußisch und der Provinz Brandenburg angeschlossen. Um 1900 waren die umliegenden Orte Krossen, Falkenhain, Jetsch und Schäcksdorf Rittergüter und im Besitz der Familie Manteuffel. Ende 1898 zog sich Otto Manteuffel nach seiner Entlassung als preußischer Ministerpräsident nach Drahnsdorf zurück. Krossen fand 1455 Eingang in die Urkunden und war bis 1949 eine eigenständige Gemeinde.
Falkenhain
Der Ortsteil Falkenhain wurde am 14. Juni 1451 (1409?), Schäcksdorf 1527 erstmals urkundlich erwähnt. Auch Falkenhain wurde im 30jährigen Krieg komplett gebrandschatzt.1723 war Falkenhain ein Rittergut mit einer Kirche und 20 Feuerstätten.
Krossen
Seit dem 31. Dezember 2002 gehörte der Ortsteil Drahnsdorf mit dem Gemeindeteil Krossen zum Amt Golßner Land. Davor gehörte es zum Amt Luckau. In diesem Zusammenhang schloss sich Drahnsdorf mit der Gemeinde Falkenhain zusammen.
Seit dem 1. Januar 2013 gehört Drahnsdorf zum neugegründeten Amt Unterspreewald.
Fläche: 26,92 km²
Einwohner: 693 (Stand 02/22)
Satzungen der Gemeinde
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Gemeinde Drahnsdorf - Aufwandsentschädigungssatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Friedhofsgebührenssatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Friedhofssatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Geschäftsordnung
- Gemeinde Drahnsdorf - Hauptsatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Hauptsatzung Anlage 1 Karte
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Gemeinde Drahnsdorf - Hebesatzung ab 01.01.2019
- Gemeinde Drahnsdorf - Hundesteuersatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Hundesteuersatzung - 1. Änderung
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Gemeinde Drahnsdorf - Satzung Kostenersatz Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten
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Gemeinde Drahnsdorf - Stellplatzablösesatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Stellplatzsatzung
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Gemeinde Drahnsdorf - Straßenreinigungssatzung