Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandates
SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Seit dem 01. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
HINWEIS:
Die „SEPA-Einzugsermächtigung“ muss neben der Bankverbindung (IBAN und BIC) auch immer die Anschrift und die Unterschrift des KONTOINHABERS beinhalten.
Gebühren:
gebührenfrei