Haushaltspläne
Amt Unterspreewald
Gemeinde Bersteland
Gemeinde Schlepzig
Gemeinde Kasel-Golzig
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Kasel-Golzig war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 26.07.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Kasel-Golzig war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 13.11.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg
Gemeinde Unterspreewald
Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 wurde für die Gemeinde Unterspreewald am 16.03.2022 eine unbefristete Haushaltssperre verhangen, ein Haushaltsplan wurde für die Gemeinde nicht aufgestellt.
Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 26.09.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 wurde für die Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow am 26.07.2023 eine unbefristete Haushaltssperre verhangen, ein Haushaltsplan wurde für die Gemeinde nicht aufgestellt.
Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 wurde für die Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow am 23.02.2022 eine unbefristete Haushaltssperre verhangen, ein Haushaltsplan wurde für die Gemeinde nicht aufgestellt.
Gemeinde Schönwald
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 18.04.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 14.07.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2022 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 27.07.2022 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Steinreich
Gemeinde Drahnsdorf
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Drahnsdorf war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 17.08.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Drahnsdorf war im Jahr 2022 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 22.11.2022 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.