Haushaltspläne
Amt Unterspreewald
Gemeinde Bersteland
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Bersteland war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 27.10.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Schlepzig
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schlepzig war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 27.10.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Kasel-Golzig
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Kasel-Golzig im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 20.11.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Kasel-Golzig war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 26.07.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Kasel-Golzig war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 13.11.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg
Gemeinde Unterspreewald
Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 07.07.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 26.09.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 wurde für die Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow am 26.07.2023 eine unbefristete Haushaltssperre verhangen, ein Haushaltsplan wurde für die Gemeinde nicht aufgestellt.
Gemeinde Schönwald
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 20.05.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 18.04.2024 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Schönwald war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 14.07.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Steinreich
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Steinreich war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 27.10.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Gemeinde Drahnsdorf
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Drahnsdorf war im Jahr 2025 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 23.10.2025 versagt. Gemäß § 69 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.
Für den Haushaltsplan der Gemeinde Drahnsdorf war im Jahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dieses wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald mit Schreiben vom 17.08.2023 versagt. Gemäß § 67 Abs. 5 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) darf die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.