Landkreis sorgt für mehr Mobilität bei Schülerinnen und Schülern
Landkreis sorgt für mehr Mobilität bei Schülerinnen und Schülern
Änderungen zur Schülerbeförderung beschlossen
Um im Landkreis und dem gesamten VBB-Gebiet als Schülerin und Schüler bequem unterwegs zu sein, gibt es das verbundweite VBB-Freizeit-Ticket. Schülerinnen und Schüler können dies erwerben, wenn sie ein gültiges VBB-Abonnement besitzen. Der Kreistag hat nun auf seiner Sitzung vom 24. Juli 2024 eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Sie besagt, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald ab sofort einen Mindestanspruch auf eine VBB-Zeitkarte für zwei Waben, und somit auf ein VBB-Abonnement, haben. Damit können sie anschließend das VBB-Freizeit-Ticket erwerben.
Das „Zwei-Waben-Ticket“ kann ab sofort beim Landkreis Dahme-Spreewald im Amt für Schulverwaltung beantragt werden. Dafür genügt es, das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Dieses ist hier https://www.dahme-spreewald.info/de/buergerservice/formulare/ unter dem Reiter Amt für Schulverwaltung zu finden.
Bisher haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald, deren Schule weiter entfernt ist als zwei Kilometer, grundsätzlich Anspruch auf einen Schülerfahrausweis. Von den rund 21.000 schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nehmen derzeit 9000 einen Schülerfahrausweis in Anspruch.
Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Schülerfahrausweis haben, müssen die VBB-Zeitkarte für zwei Waben nicht beantragen. Sie können mit ihrem bestehenden Schülerfahrausweis das VBB-Freizeit-Ticket kaufen. Das Ticket ist an allen Ticket-Vorverkaufsstellen und teilweise auch an Automaten bei den Verkehrsunternehmen erhältlich.
Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen des Amtes für Schulverwaltung unter 03546-202429/2439 (dienstags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 16 Uhr) sowie die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald unter 03544/5001-32 (LDS-SÜD) und 033764/873-10 (LDS-Nord) für Fragen bezüglich der Wabenauswahl und zum Erwerb des Freizeittickets zur Verfügung.