Stellungnahme
Liebe Golßener Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich zu den Umständen der am 24.02.2025 vorzeitig beendeten Sitzung Stellung beziehen:
Für Montag, den 24.02.2025 erfolgte die Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen. Neben den Stadtverordneten und mehreren Vertretern der Amtsverwaltung waren auch viele interessierte Bürgerinnen und Bürger u.a. auch Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Golßen anwesend, um möglicherweise Fragen zu stellen oder den Diskussionen und Beschlussfassungen beizuwohnen.
Nach Eröffnung der Sitzung wurde vom 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herr Kolan unter TOP 1 die Frage zur Ordnungsmäßigkeit der Ladung gestellt.
Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung verneinte dies und rügte die ordnungsgemäße Einberufung, da ihm die Unterlagen erst am Mittwoch postalisch zugegangen seien und er aufgrund dessen bis zum Sitzungstermin nicht in der Lage gewesen sei, die Dokumente zu sichten und sich entsprechend zu informieren.
Nach einer kurzen Unterbrechung entschied der Versammlungsleiter aufgrund der Rüge die Sitzung abzubrechen. Die nicht behandelten Tagesordnungspunkte wurden auf die nächste Sitzung verschoben.
Ich möchte darauf hinweisen und betonen, dass die Amtsverwaltung die Ladung entsprechend der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt hat.
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin beruft die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein. Die regelmäßige Ladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Ladung am 7. Tag vor der Sitzung als elektronisches Dokument versendet oder am 10. Kalendertag vor der Sitzung zur Post gegeben wurde.
Alle Voraussetzungen für die Einhaltung der Ladungsfrist liegen vor. Die schriftlichen Einladungen wurden nachweislich am Freitag, den 14.02.2025 postalisch versandt.
Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Zustellzeiten gegebenenfalls verzögert haben sollen. Dies kann und darf nicht als Verschulden der Amtsverwaltung zugeschrieben werden.
Um den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung verlässlich die Möglichkeit zu geben, sich zeitlich intensiv auf die Sitzung vorzubereiten, bin ich an einer gemeinsamen und praktikablen Lösung interessiert. Die Amtsverwaltung muss in die Lage versetzt werden, den Versand zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen.
Ich wünsche mir für die Zukunft eine wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Amtsverwaltung und der Stadt Golßen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürgern.
Kehling
Amtsdirektor