Amtsdirektor Amt Unterspreewald
Der Amtsdirektor ist hauptamtlich tätig und wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten kann der Amtsdirektor nicht gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister oder Gemeindevertreter einer amtsangehörigen Gemeinde sein. Der Amtsdirektor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, erledigt die Aufgaben, die ihm vom Amtsausschuss übertragen worden sind und vertritt die amtsangehörigen Gemeinden in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Der Amtsdirektor ist Leiter der Amtsverwaltung sowie Dienstvorgesetzter der übrigen Bediensteten des Amtes.
(Quelle: MIK Brandenburg)
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