Gaststättengewerbe - dauerhaft
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. In dieser Anzeige ist auch anzugeben,
- um welche Betriebsart es sich handelt und
- ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.
- Imbiss / Schnellrestaurant
- Schankwirtschaft
- Speisewirtschaft
- Schank- und Speisewirtschaft
- Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
- Tanzlokal
- Freischankfläche (Biergarten)
- Café
- Bar
- Diskothek
- Autobahnraststätte
- Trinkhalle
- Warenhausgaststätte
Welche Fristen muss ich beachten?
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mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn (Behördeneingang)
Bearbeitungsdauer
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Die Bestätigung der Gewerbeanzeige erfolgt bei Vorliegen vollständiger Unterlagen innerhalb von 3 Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO).
Welche Gebühren fallen an?
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- natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 €
- juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 66,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 18,00 €
- beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 12,00 €
Was muss ich mitbringen?
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- ausgefülltes Formblatt "GewA1" entsprechend Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 GewO
- Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
- Ausländer, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Mitgliedstaates sind, bedürfen der Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist
- Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
- Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)
Herr Kaminski
Markt 1
15938 Golßen
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