Reisepass Ersatz bei Verlust im Ausland
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.
- für Dienstag 17:30 Uhr
- für Donnerstag 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Weitere mögliche Kosten:
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
123,00 € - 193,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
90,50 € - 128,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
68,50 € - 106,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
101,00 € - 171,00 € EUR
Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland
Gebühr:
8,00 € EUR
Vorläufiger Reisepass
Erstattung:
52,00 € - 70,00 € EUR
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
-
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Frau Hannuschke
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
Markt 1
15938 Golßen
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
- Ordnungsamt