Richtlinie Geburtenzuschuss
Laut Beschluss Nr. 9/2022 des Amtsausschusses des Amtes Unterspreewald vom 28.06.2022 wird an Eltern im Gebiet des Amtes Unterspreewald eine Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt.
Diese Förderung verfolgt den Zweck, das Leben in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Unterspreewald für Kinder und deren Familien attraktiver zu gestalten und diese langfristig an den Wohnort zu binden. Aus diesem Grund gewährt das Amt Unterspreewald nach Maßgabe der folgenden Vorschriften eine Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes.