Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Leistungsbeschreibung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreGrundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
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Keine für Übermittlungssperren.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Was sollte ich noch wissen?
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Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Bearbeitungsdauer
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
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Für Übermittlungssperren sofort. Für Auskunftssperren 1 bis 3 Wochen.
1 bis 3 Wochen
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.
- für Dienstag 17:30 Uhr
- für Donnerstag 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
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keine
keine
gebührenfrei
Anträge / Formulare
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Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Frau Hannuschke
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
Markt 1
15938 Golßen
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
- Ordnungsamt