Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Im Reisegewerbe sind folgende Tätigkeiten verboten; davon können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden:
Die Ausnahmebewilligung ist auf den Zuständigkeitsbereich der erteilenden Behörde beschränkt.
Die Ausnahmebewilligung kann inhaltlich (z.B. auf bestimmte Veranstaltungsformen) beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist möglich.
Der Inhaber einer Ausnahmebewilligung ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Ausnahmebewilligung einzustellen.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte.
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Vertrieb von
- Giften und gifthaltigen Waren
- (Ausnahme: Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Holzschutzmittel, für die nach baurechtlichen Vorschriften ein Prüfbescheid mit Prüfzeichen erteilt worden ist)
- Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern
- (Ausnahme: Schutzbrillen und Fertiglesebrillen)
- elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte
- (Ausnahme: Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung)
- Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose
- (Ausnahme: Verkauf von Lotterielosen im Rahmen genehmigter Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder anderen öffentlichen Orten)
- Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden
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Anbieten und der Ankauf von
- Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen (Ausnahme: Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40,00 Euro und Waren mit Silberauflagen)
- Edelsteinen, Schmucksteinen und synthetischen Steinen sowie von Perlen
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Anbieten von alkoholischen Getränken
(Ausnahme: Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen, alkoholische Getränke aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus, der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden und alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden) - Abschluss sowie die Vermittlung von Rückkaufgeschäften (Pfandleihe) und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften
Die Ausnahmebewilligung ist auf den Zuständigkeitsbereich der erteilenden Behörde beschränkt.
Die Ausnahmebewilligung kann inhaltlich (z.B. auf bestimmte Veranstaltungsformen) beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist möglich.
Der Inhaber einer Ausnahmebewilligung ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Ausnahmebewilligung einzustellen.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die schriftliche
Erteilung
der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
Bearbeitungsdauer
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Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
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Richtet sich
nach
der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Land Brandenburg:
Die Kosten richten sich nach Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie.
Land Brandenburg:
Die Kosten richten sich nach Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie.
Anträge / Formulare
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- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
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- Widerspruch ( je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Was muss ich mitbringen?
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- Reisegewerbekarte (soweit erforderlich; §§ 55a, 55b GewO)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Unterlagen , die das Vorhaben dokumentieren
Herr Kaminski
Markt 1
15938 Golßen
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