Übereignung einer Sachspende
Der Empfänger bestätigt den Erhalt der Spende. Gegenüber dem Amt erklärt der Empfänger, den Gegenstand nur für anerkannte gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Spendende erhält die Bestätigung zur überreichten Sachspende.
Verwaltungsstandort Schönwalde
Hauptstraße 49
15910
Schönwald
Frau Wolff
Hauptstraße 49
15910 Schönwald
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