Sperrungen von Wasserwegen im Unterspreewald
Für die Spree, Einzugsgebiet Mittlere Spree, wird ab 15.08.2022 die Phase 3 in der Bewirtschaftung gemäß Niedrigwasserkonzept gefahren.
Was bedeutet das im Landkreis Dahme-Spreewald?
1) Die Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern gilt uneingeschränkt weiter (Verbot der Entnahme aus Gewässern von 8:00 bis 20:00 im Spreegebiet und Dahmegebiet südlich Märkisch Buchholz).
2) Einige Vorfluter werden ab 15.08.2022 nicht mehr beschickt, u.a. Pretschner Spree, Jähnickengraben, L90; der Waldgraben Straupitz wird kaum noch beschickt (30 l/s).
3) Die Schleusen Krausnicker Strom und Groß Wasserburg werden geschlossen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) gab am 10.08.2022 folgende fachliche Informationen:
„Die Wasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet steht aktuell weiterhin vor großen Herausforderungen. Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen gelang es nicht, den Abfluss am Pegel Leibsch dauerhaft über 1,5 m³/s zu stabilisieren. Das Niedrigwasserkonzept für das mittlere Spreegebiet (bestätigte Fassung vom 29.09.2021) sieht vor, bei einer nicht nur kurzzeitigen Unterschreitung des Abflusswertes von 1,5 m³/s am Pegel Leibsch UP Maßnahmen der Phase 3 des genannten Konzeptes einzuleiten. Gemäß Konzept werden u. a. Abgabemengen an verschiedenen Ausleitungen entlang der Spree und an Nebengewässern weiter reduziert bzw. werden Ausleitungen auch verschlossen (siehe Anlage 5 des genannten Konzepts). (...)"
Aufgrund der genannten Bedingungen wurde durch das LfU über die Verbände veranlasst, die Maßnahmen entsprechend Phase 3 des o. g. Konzepts ab dem 15. August umzusetzen und die Ausleitungen aus der Spree und den Nebengewässern in die Grabensysteme entsprechend zu reduzieren bzw. zu verschließen. Das Schließen der Schleusen Krausnicker Strom und Groß Wasserburg wird voraussichtlich am 12. August veranlasst. Ergänzende Maßnahmen, wie die Absenkung von Stauhaltungen im Nordumfluter und innerhalb des Spreewaldeswerden heute abgestimmt und zum Teil ab Freitag umgesetzt.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr informiert, dass aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation ein eingeschränktes Nutzungsgebot der Schleusen für kleine manuell betriebene Sportboote (Kanu u. ä .) besteht:
"Hervorgerufen durch die aktuelle und weiterhin auf unabsehbare Zeit bestehende akute Niedrigwassersituation müssen bei Schleusungen unnötige Wasserverluste vermieden werden.
Aus diesem Grund wird um Einhaltung nachfolgender Verhaltensweisen gebeten:
- Sportbootführer sollten statt zu schleusen von der Möglichkeit des Umtragens ihrer leichten Boote Gebrauch machen.
- Bei erfolgenden Schleusungen sollten generell keine Einzelfahrzeuge, sondern nur in Gruppen mit Spreewaldkähnen oder mehreren Sportbooten geschleust werden.
- Sind im Schleusenbereich Bootsrollen oder Borsten-Pässe vorhanden, so sind diese zu nutzen."
Nähere Informationen zu den Sperrungen finden Sie auf der Homepage des Landesamt für Bauen und Verkehr .
Hier finden Sie das aktuell gültige „Konzept zur Wasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet in Niedrigwasserverhältnissen“ des Landesamt für Umwelt Brandenburg.
Erläuterung:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist nur berechtigt schiffbare Landesgewässer zu sperren, nicht aber wasserwirtschaftliche Anlagen. Das Landesamt für Umwelt ist als Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger für den betriebssicheren Zustand der wasserwirtschaftlichen Anlagen zuständig. Kann aus verschiedenen Gründen der Betrieb einer Anlage nicht mehr sicher erfolgen obliegt es dem Eigentümer der Anlage diese zu sperren bis ein sicherer Betrieb wieder möglich ist. Das Landesamt für Bauen und Verkehr sperrt dann den betroffenen Bereich des schiffbaren Landesgewässers, hier den Bereich des schiffbaren Landesgewässers, nicht aber die Schleuse selbst.
Fragen zur aktuellen Situation richten Sie bitte an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
Standort Cottbus
Abteilung 2, Dezernat 24
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Telefon: 03342 4266-2411
Übersicht aller Sperrungen auf den Wasserwegen des Spreewalds