Information zu den geplanten Osterfeuern
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuern (Lagerfeuer, Osterfeuer, etc.) ab Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt ist. Dies gilt insbesondere für Flächen in Waldnähe sowie für Flächen mit leicht brennbarem Bewuchs oder Material.
Diese Regelung gilt unabhängig von eventuell zuvor erteilten Genehmigungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung der geltenden Vorschriften.
Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie unter folgendem Link: Waldbrandgefahrenstufen | MLEUV