Angeln im Unterspreewald
Die Gewässer liegen im Biosphärenreservat Spreewald und sind ein beliebtes Angelrevier. An den wenig frequentierten Angelplätzen findet jeder Angler seine Entspannung und mit einiger Ortskenntnis und anglerischem Geschick kann er auch stets einen guten Fang anlanden. An den meist langsam fließenden Gewässern sind zu jeder Zeit auch sehr abwechslungsreiche, beeindruckende Naturbeobachtungen möglich.
Der Fischbestand ist vielfältig und typisch für die langsam fließenden Gewässer des Spreewaldes. Die Artenliste umfasst 27 Arten. Für einige Arten wurden Schonzeiten und Mindestmaße festgelegt. Die als Angelfische geschätzten Hecht, Zander und Europäischer Wels sind in vielen Gewässerabschnitten zahlreich vorhanden.
Wer in den Gewässern der Genossenschaft angeln will, muss die Fischereiordnung des Landes Brandenburg kennen und einhalten.
- Das Friedfischangeln ist auf die Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang begrenzt. Senke, Spinnangel und jedweder Fischköder sind beim Friedfischangeln nicht erlaubt.
- Raubfischangeln ist auch nachts erlaubt. Das Spinnangeln ist vom 01.01. bis 01.05. jedes Jahres verboten. Lebende Fische und Krebse jeder Art dürfen nicht als Köder verwendet werden.
- An allen Wehranlagen ist jeweils 50 m unterhalb des Fischtreppeneinstiegs und 50 m oberhalb des Fischtreppenausstieg Angeln generell verboten.
- Schleppangeln ist generell verboten.
- An einem Angeltag darf ein Angler sich insgesamt 3 Fische der Arten Hecht, Aal, Zander, Schleie, Karpfen und Wels aneignen.
- Untermaßige Fische sind zügig ins Gewässer zurück zu setzen
Vor dem Angeln muss der Angler eine Angelkarte erwerben und, sofern noch nicht vorhanden, jährlich eine Fischereiabgabemarke kaufen. Der Verkauf der Angelkarten und Fischereiabgabemarken erfolgt in lokalen Verkaufseinrichtungen. Während der Friedfischangler in Brandenburg seit 2006 keinen Fischereischein benötigt, muss der Raubfischangler im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.