Arbeitslosengeld beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können.
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt
Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt
- für unter 50-jährige Arbeitslose: 12 Monate und setzt voraus, dass eine Versicherungszeit von mindestens 24 Monaten vorliegt.
- für über 50-jährige Arbeitslose: 24 Monate und setzt voraus, dass die oder der Arbeitslose das 58. Lebensjahr vollendet hat und Versicherungszeiten von mindestens 48 Monaten vorliegen.
- für Arbeitslose mit einem Kind 67 Prozent,
- für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent
Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn
- Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden,
- Sie sich fristgerecht arbeitsuchend melden und
- unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben
Ihr Anliegen direkt online starten
Bundesagentur für Arbeit
Weinbergstraße 1
15907
Lübben
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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- Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
- Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
- Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Kündigungsschreiben
- Erklärung zur Arbeitsaufgabe
- Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
- Bescheinigung über Nebeneinkommen
- Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)
- Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)