Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
- Für Außengastronomie in bestimmten Fällen
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
weiterführende Links
Herr Schulze
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Aussendienst
Herr Göpfert
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Aussendienst