Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Leistungsbeschreibung
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Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Welche Fristen muss ich beachten?
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keine
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
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Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Anträge / Formulare
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schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Rechtsgrundlage
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kommunale Friedhofssatzungen
Was muss ich mitbringen?
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Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der
Friedhofsverwaltung
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Herr Kaminski
Markt 1
15938 Golßen
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