Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Leistungsbeschreibung
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Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Welche Gebühren fallen an?
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Abmeldung: gebührenfrei
Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
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Was muss ich mitbringen?
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- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
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Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht