Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung
Leistungsbeschreibung
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Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Was sollte ich noch wissen?
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Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Welche Gebühren fallen an?
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Antragsverfahren und Prüfung: keine
Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
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Was muss ich mitbringen?
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- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
- bedarfsweise weitere Nachweise