Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt
Gebühr:
17,50 € EUR
ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich
Gebühr:
5,83 € EUR
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet