Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Gewährung von Blindengeld
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Was sollte ich noch wissen?
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Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
Lipezker Straße 45
03048
Cottbus
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
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abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
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keine
Anträge / Formulare
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel (in Kopie)
- gegebenenfalls Vollmacht/Betreuerausweis (in Kopie)
- ärztliche Unterlagen neueren Datums (in Kopie), soweit vorhanden