Stundungsantrag
Zur Beantragung von Stundungen wenden Sie sich bitte an das jeweilig zuständige Fachamt von dem Sie den Bescheid erhalten haben.
- Zur Bearbeitung der Stundung sind folgende Angaben/Unterlagen notwendig:
- Antragsteller (Name, Anschrift, ggf. Telefon)
- Geschuldete Abgabe, Gebühr (Bezeichnung und Kassenzeichen)
- Beantragte Zahlungserleichterung (Ratenzahlung mit Termin und Betrag)
- Persönliche Angaben zur Prüfung der Stundungsvoraussetzungen sind:
- Einkünfte (Art und monatlicher Betrag)
- Unterhaltsberechtigte Angehörige