Übereignung einer Sachspende
Der Empfänger bestätigt den Erhalt der Spende. Gegenüber dem Amt erklärt der Empfänger, den Gegenstand nur für anerkannte gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Spendende erhält die Bestätigung zur überreichten Sachspende.
Verwaltungsstandort Schönwalde
Hauptstraße 49
15910
Schönwald
Dienstag:
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
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Frau Wolff
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