Vereinsförderung
Durch die Vereinsförderung soll ein attraktives, vielseitiges, abwechslungsreiches und kreatives Angebot in der Stadt Golßen erhalten, unterstützt oder geschaffen werden.
Die Richtlinie dient als Grundlage für die Entscheidung der Stadt Golßen über die Gewährung von freiwilligen gemeindlichen Zuschüssen. Die Förderung erfolgt als Zuwendung und auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. und wird nach Maßgabe des Haushaltes grundsätzlich jährlich gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Vereinen, die sich um das sportliche, kulturelle, (inter-)kommunale oder soziale Leben in der Stadt Golßen engagieren.
Die Vereine müssen ihren Sitz im Stadtgebiet haben und den Sport, kulturelle, (inter-) kommunale oder soziale Belange fördern.
Termin vereinbaren:
- Ordnungsamt
- Seniorenarbeit
- Gewerbe
- Vereinsarbeit
- Friedhofsverwaltung