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Tabellen
Bezeichnung | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Amt für Bauen & Planen Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Amt für Soziale Dienste Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Amt für Zentrale Dienste Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Asylbewerberleistungen Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Ausländerbehörde Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Bürgermeister Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Bürgerservice Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Datenschutzbeauftragte Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Denkmalschutz in Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Fachdienst Personal Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Finanzen Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Flüchtlingsbeauftragter Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 | |
Führerscheine Musterstadt | 01234 123-0 | 01234 123-01 |
Tabs in Vorgang und MA-Detail
Nachfolgendes Beispiel eines Vorgangs beinhaltet einen Block mit Ansprechpartnern im rechten Bereich (siehe Kontakt-Block im rechten Bereich dieser Seite). Alternativ können die Kontakte auch in einem weiterer Tab dargestellt werden.
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen Probezeit erteilt. Verkehrsverstöße in der Probezeit können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminaren führen. Im schlimmsten Fall muss die Fahrerlaubnis gleich wieder entzogen werden.
Begleitetes Fahren mit 17
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
und 14:00 bis 18:00
Gebühren:
43,40 Euro für eine Fahrerlaubnis mit Probezeit
51,10 Euro für eine Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 sowie 9 Euro pro Begleitperson, die zu überprüfen ist