Waldbrandwarnstufen
aktuelle Stufe:
(Die Waldbrandgefahrenstufen werden nur in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 1. März bis 30. September ermittelt und dargestellt.)
Hinweise für Waldbesucher Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden! Das ist keine Spass: Unlängst wurde ein Autofahrer, der eine Baustellenumleitung durch einen Waldweg abkürzen wollte und erwischt wurde, mit 2.000 Euro belangt.
Das Land Brandenburg ist eines der gefährdetsten Gebiete in Deutschland.
Waldbrandwarnstufen:
- Stufe - sehr geringe Gefahr
- Stufe - geringe Gefahr
- Stufe - mittlere Gefahr
- Stufe - hohe Gefahr
- Stufe - sehr hohe Gefahr
Rauchen und Umgang mit Feuer
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten (§ 23 LWaldG).
Ab wann werden Waldgebiete gesperrt?
Die unteren Forstbehörden können Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R. unberührt. Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind in § 16 LWaldG geregelt. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können als Zündquelle wirken.
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