Tourismusbeitragserhebung Schlepzig
Die Gemeinde Schlepzig/Slopišća erhebt zur Deckung der Kosten für die Anschaffung, Unterhaltung und Erweiterung der zu Tourismuszwecken bereit gestellten Anlagen, Einrichtungen sowie zur Durchführung von Veranstaltungen auf der Grundlage des § 11 Abs. 6 und 7 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg einen Tourismusbeitrag nach Maßgabe dieser Satzung. |
Paragraph: |
2 und 11
|
Quelle: |
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
|
Gültigkeit: |
Amt Unterspreewald
|