Tourismusbeitragserhebung Unterspreewald
Die Gemeinde Unterspreewald erhebt zur Deckung der Kosten für die Anschaffung, Unterhaltung und Erweiterung der zu Tourismuszwecken bereitgestellten Anlagen, Einrichtungen sowie zur Durchführung von Veranstaltungen auf der Grundlage des § 11 Abs. 6 und 7 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg einen Tourismusbeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.