Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandates
SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Seit dem 01. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
HINWEIS:
Die „SEPA-Einzugsermächtigung“ muss neben der Bankverbindung (IBAN und BIC) auch immer die Anschrift und die Unterschrift des KONTOINHABERS beinhalten.
Dienstag:
von
09:00
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und
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Donnerstag:
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Gebühren:
gebührenfrei