Amtliche Bekanntmachungen
Verwaltung I Bekanntmachungen/Offenlegungen I Baumaßnahmen I Externe Bekanntmachungen I Fördermittel
Informationen zur aktuellen Lage im Landkreis Dahme-Spreewald erhalten Sie hier*
Informationen zur Festsetzung der Grundsteuer und Zweitwohnungssteuer
Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.01.2021 wurden die Grund- und Zweitwohnungssteuer auf den 01.01.2021 festgesetzt. Bitte beachten Sie, dass kein Bescheidversand erfolgt!
Regelungen der Verwaltung des Amt Unterspreewald
(Stand: 03.12.2020)
Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollen persönliche Kontakte so gering wie möglich gehalten werden. Demzufolge hat das Amt Unterspreewald folgende Festlegungen getroffen:
Einwohnermeldeamt in Golßen und Schönwalde
Das Einwohnermeldeamt am jeweiligen Standort ist für den Besucherverkehr geöffnet, wenn zuvor telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Während der Besuche sind die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ohne Termin kann leider keine direkte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen.
Das Einwohnermeldeamt in Schönwalde bleibt vorübergehend wegen der dortigen Bauarbeiten, die die Zutrittsmöglichkeiten zum Einwohnermeldeamt behindern, für die Zeit der Bauarbeiten geschlossen. Bereits vereinbarte Termine in Schönwalde bleiben bestehen. Diese Einschränkungen werden voraussichtlich bis zum Ende der Bauarbeiten (Mitte 2021) andauern. In dieser Zeit bitten wir Sie Ihre Angelegenheiten im Einwohnermeldeamt in Golßen zur regeln.
Um Kontakte zu vermeiden, empfehlen wir weiterhin so viele Angelegenheiten wie möglich, per Telefon oder E-Mail zu regeln.
Verwaltungsstandort Golßen
Der Verwaltungsstandort Golßen ist für die Bürger mit vereinbarten Termin geöffnet.
Ohne Termin kann leider keine direkte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen. Es ist generell der Haupteingang Markt 1 zu nutzen. Bitte halten Sie die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen ein.
Verwaltungsstandort Schönwalde
Die Amtsverwaltung des Amtes Unterspreewald, Nebensitz Schönwalde, ist für die Bürger mit vereinbarten Termin geöffnet.
Ohne Termin kann leider keine direkte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen. Bitte halten Sie die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen ein.
Zahlungsverkehr
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, das ab sofort keine Bargeldzahlungen in der Amtsverwaltung möglich sind. Sie können gern per EC-Karte bezahlen oder erhalten einen Kostenbescheid.
Bereich Kindertagesstätten
Aktuelle Informationen zur Kita-Betreuung (LINK)
Bereich kommunale Einrichtungen
Die Dorfgemeinschaftshäuser sind ab dem 18.06.2020 unter Einhaltung der Hygienevorgaben geöffnet. Hierzu sind folgende Unterlagen zu berücksichtigen:
Beiblatt zum Nutzungsvertrag für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
Jugendclubs
Jugendeinrichtungen sind geschlossen. Ansprechpartnerin ist unsere Jugendkoordinatorin.
Bereich Kommunalvertretungen
Die Gremiensitzungen der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung werden mit den Vorsitzenden der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung auf Dringlichkeit geprüft. Grundsätzlich finden alle Sitzungen, unter Einhaltung der Hygienestandards, statt.
Museum
Das Bauernmuseum in Schlepzig ist geschlossen.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Nutzungsänderung Spreewald-Parkhotel in Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie im OT Niewitz“ der Gemeinde Bersteland nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Bersteland hat am 22.02.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Nutzungsänderung Spreewald-Parkhotel in Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie im OT Niewitz“ in der Fassung vom Februar 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen.
Landschaftpflegerisches Fachgutachten
Dieser Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 15.03.2021 bis 21.04.2021,
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald, OT Schönwalde während folgender Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
aus.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de*
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ferienanlage Ploch" Gemeinde Unterspreewald, Ortsteil Neu Lübbenau
Die Gemeindevertretung Unterspreewald hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 den Entwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes "Ferienanlage Ploch" (26.01.2021) gebilligt und die öffentliche Aus-legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 15.03.2021 bis 21.04.2021,
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald, OT Schönwalde während folgender Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den
nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de*
Amtliche Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Bebauungsplan mit integrierter Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt von Golßen“ in Golßen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen hat am 22.02.2021 beschlossen, den 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Bebauungsplan mit integrierter Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt von Golßen“ in der Fassung vom 29.01.2021 zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans "Bebauungsplan mit integrierter Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt von Golßen" einschließlich der Begründung wird für die Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt
Montag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Parkstraße/Ludwig-Renn-Straße“ in Golßen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen hat am 22.02.2021 beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Parkstraße/Ludwig-Renn-Straße“ in der Fassung vom 22.01.2021 zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Parkstraße/Ludwig-Renn-Straße" einschließlich der Begründung wird für die Zeit vom
15.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt
Montag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Altgolßen“ in Golßen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen hat in ihrer Sitzung am 22.02.2021 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Altgolßen“ einschließlich seiner Begründung in der Planfassung vom 09.02.2021 zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Artenschutzgutachten - Anlagen
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Altgolßen" einschließlich der Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird für die Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt
Montag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den
nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de*
Unter nachfolgenden Link zu den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg finden Sie alle gesperrten Schleusen im Spreewald. Link*
Soforthilfeprogramm Heimatmuseen - Erneuerung Ausstattungsgegenstände im Museum Schlepzig
Auch wenn das Bauernmuseum aktuell geschlossen hat, wird hinter der geschlossenen Tür fleißig gewerkelt. Mit den Mitteln des Bundes aus dem „Soforthilfeprogramm Heimatmuseum“ erneuern bzw. erneuerten wir den Empfangsbereich, Büroräume, die Hinweisschilder und die Sitzgelegenheiten im Museum. Auch das letzte Teilprojekt „Carport“ ist in Arbeit.
Wir danken an dieser Stelle dem DVA, als Initiator und Träger des Programms für die Entscheidung, unserem kleinen Museum die größte Fördersumme aus dem Projekt zuzusprechen.
Was ist das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“?
Beschreibung „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“
Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik in Krossen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative
Förderkennzeichen: 03K13458
Laufzeit: 03.2020 – 28.02.2021
Die Gemeinde Drahnsdorf plant im OT Krossen im Zuge der Baumaßnahme Gaserschließung der Stadt- und Überlandwerke GmbH die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Hierfür soll die Umrüstung auf hocheffiziente LED-Technik zum Einsatz kommen.
Ziel ist eine Verbesserung der CO2-Einsparung durch Reduzierung des Stromverbrauches.
Die Baumaßnahme der Gemeinde Drahnsdorf wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Link* mit weiteren Informationen zur Klimaschutzinitiative.
Sanierung und Umbau Marstall zum soziokulturellen Zentrum der Stadt Golßen mit Mitteln aus dem LEADER-Programm
Die Stadt Golßen plant zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt und dem Erhalt mit nachhaltiger kulturell-touristischer Nutzung den denkmalgeschützen Marstall am Schloss zu sanieren. Im Erdgeschoss soll ein soziokulturelles Zentrum mit barrierefreiem Zugang, mit einem großen Veranstaltungsraum, einem kleinen Veranstaltungsraum(Foyer), Sanitäranlagen und Nebenräumen entstehen.
Mit kombinierter Finanzierung aus Eigenmitteln der Gemeinde, Förderung aus dem LEADERProgramm, Mitteln der Landesdenkmalhilfe, der Kreisdenkmalpflege und der einem Zuschuss der Deutschen Stiftung Denkmalschutz konnte die Sanierung des Gutshofes nunmehr abgeschlossen werden.
Beschreibung des Förderprojektes
Erweiterung der Kita „Regenbogen“ Haus III, Hauptstraße 47 in 15910 Schönwald OT Schönwalde
Das Amt Unterspreewald plant zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz die Kita „Regenbogen“ im OT Schönwalde mit einem Erweiterungsbau zu ergänzen. Damit soll die Grundversorgung gesichert, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert und die Dorfentwicklung gefördert werden.
Für das Vorhaben erhält das Amt Unterspreewald eine Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Es wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 - Maßnahme M19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert. Das Vorhaben wird mit ELER-Mitteln finanziert.
Projektbeschreibung Kita Regenbogen
Projekte im Rahmen des "Ländlichen Wegebaus"
Für die nachfolgenden Projekte erhalten die Kommunen jeweils eine Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER Teilbereich E -Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan. Es wird nach Rili. Pkt. E.1.3 Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereiches finanziert. Die Zuwendungen dieser Vorhaben setzten sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.
Ländlicher Wegebau Gemeinde Steinreich - Ausbau des ländlichen Weges von Schöneiche nach Schenkendorf (Los 1)
Die Gemeinde Steinreich plant den Ausbau des ländlichen Weges von Schöneiche nach Schenkendorf. Der Ausbau des Weges dient vorrangig zur Entlastung der Ortsdurchfahrt.
Projektbeschreibung Los 1
Ländlicher Wegebau Gemeinde Steinreich - Ausbau des ländlichen Weges von Kreuzung Eichbuschweg nach Mahlsdorf inklusive des Eichbuschweges bis zum Forsthaus in 15938 Steinreich (Los 2)
Die Gemeinde Steinreich plant den Ausbau des ländlichen Weges von Kreuzung Eichbuschweg OT Sellendorf nach Mahlsdorf inklusive des Eichbuschweges bis zum Forsthaus in 15938 Steinreich. Der Ausbau des Weges dient vorrangig zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Darüber hinaus soll durch den Ausbau des Weges die touristische Infrastruktur für den Fahrradtourismus verbessert werden.
Ländlicher Wegebau Stadt Golßen - Ausbau des ländlichen Weges von Kreuzung Eichbuschweg nach Mahlsdorf inklusive des Eichbuschweges bis zum Forsthaus in 15938 Steinreich (Los 3)
Die Stadt Golßen plant den Ausbau des ländlichen Weges von der Kreuzung Eichbuschweg nach Mahlsdorf inklusive des Eichbuschweges bis zum Forsthaus in 15938 Steinreich. Hierbei soll ein Teilabschnitt der auf dem Gebiet der Stadt Golßen befindlichen unbefestigten landwirtschaftlichen Weges ausgebaut werden.
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